Die Treuhand wird der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministers unterstellt. Denn die DDR tritt am 3. Oktober 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei, wodurch Deutschland wiedervereinigt ist. Mit der Übernahme des westdeutschen Rechts- und Institutionensystems in Ostdeutschland wird die Treuhand eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts.
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28.11.1990Gewerkschaften