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03.10.1990Treuhand unter Aufsicht des Bundesfinanzministers

Das Bild zeigt die frühere CDU-Politikerin Birgeit Breuel und den früheren Manager Detlev Rohwedder sitzend auf einer Veranstaltung. Rechts neben ihnen sitzend und hinter ihnen stehend, zwei Herren in Anzügen.
picture alliance / zb | Paul Glaser

Die Treuhand wird der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministers unterstellt. Denn die DDR tritt am 3. Oktober 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei, wodurch Deutschland wiedervereinigt ist. Mit der Übernahme des westdeutschen Rechts- und Institutionensystems in Ostdeutschland wird die Treuhand eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts.

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