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29.04.1994Gesetz über die Zukunft

Sitzung im neu gebauten und in den 1990er Jahren zwischenzeitlich genutzten Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Bonn.
IMAGO / Jürgen Eis

Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz über die Zukunft der Treuhandanstalt. Eine Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) soll ab 1. Januar 1995 die verbliebenen Tätigkeiten fortführen. Dazu wird vor allem die Kontrolle der abgeschlossenen Privatisierungsverträge und der darin festgelegten Bedingungen gehören.

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