Die Volkskammer erlässt das „Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens“ (Treuhandgesetz). Es ist zuvor von der letzten DDR-Regierung unter Lothar de Maizière in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung entworfen worden. Es formuliert die anfänglich angestrebten Ziele der im März 1990 gebildeten Treuhandanstalt neu, die sich zunächst nicht in die Belange der Betriebe einmischen sollte.
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01.07.1990Die D-Mark kommt