In Sachen Treuhandanstalt beschließt der Bundestag auf Antrag der SPD-Fraktion einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, den sogenannten Treuhanduntersuchungsausschuss. Der „Untersuchungsauftrag“ nennt zwei Hauptziele: Zum einen sollen die Schließungen „überlebensfähiger Betriebe“ und der Arbeitsplatzabbau geprüft werden, zum anderen die Kontrolle durch das Bundesfinanzministerium. Der Untersuchungsausschuss wird am 20. Oktober 1993 erstmals tagen und danach von zahlreichen Konflikten zwischen Regierung, Opposition und Treuhand-Führung geprägt sein. Entsprechend wird der im August 1994 vorgelegte Abschlussbericht mehrere sich zum Teil widersprechende Bewertungen enthalten.
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31.12.1993„Bischofferode ist überall“