Der Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion tritt in Kraft, und die D-Mark wird alleiniges Zahlungsmittel in der DDR. Millionen DDR-Bürger tauschen ihre DDR-Mark in D-Mark um. Der Umrechnungskurs beträgt für Löhne, Gehälter, Renten oder Mieten 1:1. Für Bargeld und Bankguthaben gilt dieses Verhältnis für Kinder unter 14 Jahren bis zu 2.000 DDR-Mark, für 15 bis 59jährige bis zu 4.000 DDR-Mark, für ältere bis zu 6.000 DDR-Mark. Beträge darüber werden im Verhältnis 2:1 umgestellt. Mit dem Inkrafttreten der Währungsunion bekommt die Deutsche Bundesbank die Notenbankfunktion auch in der DDR, während die in Staatsbank Berlin umbenannte DDR-Staatsbank Abwicklungsaufgaben erledigt. Für die ostdeutschen Betriebe ist die Einführung der D-Mark ein großer Nachteil, da sie nun höhere Löhne bezahlen müssen, sich die Produkte in der Herstellung enorm verteuern und diese damit noch schwieriger verkauft werden können.